Justiz
Deutsche Behörden drohen mit Kindesentzug bei Nichteinhaltung von Isolierungsmassnahmen bei Kontakt mit Corona infizierten Person.
Kommen Eltern den Maßnahmen nicht nach, kann das Kind in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden. Der Zutritt zum eigenen Haus oder zur eigenen Wohnung muss Beamten dabei jederzeit gewährt werden.